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Die gerichtliche Überprüfbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen
Bei dem Bau planfeststellungsbedürftiger Vorhaben ergeben sich regelmäßig Konflikte mit dem Natur- und Denkmalschutz. Problematisch ist, wer die Verletzung der dem öffentlichen Interesse dienenden Natur- bzw. Denkmalschutzgesetze rügen kann. Nach geltendem Recht ist eine Klage nur zulässig, soweit sich der Kläger auf die Verletzung eigener Rechte beruft. Die Autorin zeigt auf, daß den von Fachplanungen betroffenen Bundesländern und Gemeinden zur ...

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